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Datenschutzbeauftragter und Berater für Betriebe, Vereine

Sind als Datenschutzbeauftragter ernannt worden?

Wurden Sie der entsprechenden Aufsichtsbehörde gemeldet ?

Haben Sie ein Verzeichnis Ihrer Verarbeitungstätigkeiten gem. Art. 30 DS-GVO jederzeit griffbereit?

Sollten Sie eine oder mehrere Fragen mit nein beantwortet haben, dann sprechen Sie uns dringend an.

Es drohen hohe Bußgelder.